Gewerbeversicherung

Eine Gewerbeversicherung muss keine Versicherung für sich sein. Viel gängiger ist es Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, private Krankenversicherung, Firmenrechtsschutz, etc. zu dem Begriff “Gewerbeversicherung” zusammenzufassen.

Mit einer Transportversicherung versichert der Unternehmer seine Gewerbe indem die Versicherung für Transportschäden haftet.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung greift, wenn Dritte durch Tätigkeiten der Firma Schaden erleiden. Beispiel:,, Bauunternehmer beschädigt Gebäude eines Kunden”.
Eine Maschinenversicherung haftet bei Schäden an den Maschinen oder bei Wartungsfehlern.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift, wenn Dritte durch Tätigkeiten der Firma Schaden erleiden. Beispiel:,, Bauunternehmer beschädigt Gebäude eines Kunden”.




Eine Firmenrechtsschutzversicherung greift bei Rechtsstreitigkeiten und deckt die Kosten für Anwalt und Gericht ab.
Es gibt noch zahlreiche andere Versicherungen, wie die Feuerversicherung, die aber meist in anderen Versicherungen enthalten sind.
Auch die private Krankenversicherung bzw. Krankentagegeld-versicherung gelten als Gewerbeversicherung. Denn so sichert der Unternehmer sein Gewerbe vor dem Ruin, indem er weiterhin Geld verdient. Dies macht besonders bei Kleinunternehmern Sinn.
Gegen Arbeitslosigkeit sollte sich der Unternehmer ebenfalls absichern. Arbeitslos, und nun? Arbeitslosenversicherung haben sie als Unternehmer nie gezahlt, somit stehen sie vor dem Ruin und werden Hartz 4 beziehen müssen…


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