Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern Teil des Sozialversicherungssystems.
Es gibt die gesetzliche und die private Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Sie ist eine Pflichtversicherung für Beschäftigte, wenn sie unterhalb der Einkommensgrenze von 48.150 € jährlich liegen, für Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften(Arbeitslosengeld, Krankengeld, Hartz 4, Rente)und Studenten und deren Familienangehörige.
Beamte, Selbstständige, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger können der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten.
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich ausschließlich aus den eingehenden Beiträgen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die zu zahlenden Beiträge. Arbeitnehmer zahlen seit 2005 0,9% mehr.



Die private Krankenversicherung

Es kann sich jeder privat versichern, wenn er zu den nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen gehört. Dies können sein:
- Angestellte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über 4012,50 €
- Beamte
- Selbstständige.

Frauen zahlen bis jetzt meist mehr als Männer, weil sie eine längere Lebenserwartung haben. Aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird sich dies bald ändern.

Durch Zusatzversicherungen können Menschen, die gesetzlich versichert wird den Status eines privat Versicherten erlangen.
Eine private Krankenversicherung hat den Vorteil der besseren und umfangreicheren Leistungen. Beispiele hierfür sind z.B. ein Ein-Bett-Zimmer in einem Krankenhaus. Verdient man als Angesteller monatlich mehr als 4012,50 €, so sollte man unbedingt in Erwägung ziehen eine private Krankenversicherung zu wählen.

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